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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2023 - L 8 R 878/22   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2023 - L 8 R 878/22 (https://dejure.org/2023,22170)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.03.2023 - L 8 R 878/22 (https://dejure.org/2023,22170)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. März 2023 - L 8 R 878/22 (https://dejure.org/2023,22170)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2023 - L 8 R 878/22
    Einem Versicherten ist es mit diesem Leistungsvermögen in der Regel noch möglich, diejenigen Verrichtungen auszuführen, die in meist ungelernten Tätigkeiten in der Regel gefordert werden wie z.B. das Bedienen von Maschinen, das Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Kleben, Sortieren, Verpacken und Zusammensetzen von Teilen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 32 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 55 m.w.N.).

    Gegenteilige Anhaltspunkte ergeben sich aus den eingeholten Gutachten nicht, so dass ernste Zweifel an der Einsatzfähigkeit des Klägers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Folge der genannten qualitativen Leistungseinschränkungen nicht bestehen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 32; Urt. v. 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 25; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 36).

    Fehlt es an derartigen Zweifeln, bedarf es der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit zum Ausschluss eines Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung grundsätzlich nicht (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 17; Urt. v. 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 27; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 37 m.w.N.).

    Einer der von der Rechtsprechung des BSG entwickelten sogenannten Katalogfälle, bei denen der Arbeitsmarkt ggf. als verschlossen anzusehen ist (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 17), liegt nicht vor.

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2023 - L 8 R 878/22
    Gegenteilige Anhaltspunkte ergeben sich aus den eingeholten Gutachten nicht, so dass ernste Zweifel an der Einsatzfähigkeit des Klägers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Folge der genannten qualitativen Leistungseinschränkungen nicht bestehen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 32; Urt. v. 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 25; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 36).

    Fehlt es an derartigen Zweifeln, bedarf es der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit zum Ausschluss eines Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung grundsätzlich nicht (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 17; Urt. v. 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 27; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 37 m.w.N.).

    Ohne Relevanz ist dabei, ob der Kläger in der Vergangenheit eine konkrete Arbeitsstelle tatsächlich finden konnte (vgl. z.B. BSG Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 26).

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2023 - L 8 R 878/22
    Die Bewilligung einer solchen Rente kommt vielmehr nur in Betracht, wenn aus den bestehenden Gesundheitsstörungen aktuell Leistungseinschränkungen resultieren (vgl. BSG Urt. v. 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 13).

    Gegenteilige Anhaltspunkte ergeben sich aus den eingeholten Gutachten nicht, so dass ernste Zweifel an der Einsatzfähigkeit des Klägers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Folge der genannten qualitativen Leistungseinschränkungen nicht bestehen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 32; Urt. v. 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 25; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 36).

    Fehlt es an derartigen Zweifeln, bedarf es der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit zum Ausschluss eines Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung grundsätzlich nicht (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 17; Urt. v. 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R - juris Rn. 27; Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 37 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem SGB VI

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2023 - L 8 R 878/22
    Bei der Prüfung der Erwerbsminderung sind nicht Diagnosen, sondern vielmehr die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch dauerhafte Gesundheitsstörungen maßgeblich (vgl. z.B. BSG Beschl. v. 09.09.2019 - B 5 R 21/19 B - juris Rn. 6 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 58 m.w.N.).

    Einem Versicherten ist es mit diesem Leistungsvermögen in der Regel noch möglich, diejenigen Verrichtungen auszuführen, die in meist ungelernten Tätigkeiten in der Regel gefordert werden wie z.B. das Bedienen von Maschinen, das Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Kleben, Sortieren, Verpacken und Zusammensetzen von Teilen (vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 32 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 55 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2022 - L 8 R 945/12

    Kein Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2023 - L 8 R 878/22
    Sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen des § 43 SGB VI müssen im Vollbeweis, d.h. mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, feststehen (vgl. z.B. Senatsurt. v. 04.05.2022 - L 8 R 945/12 ZVW - juris Rn. 35 m.w.N.).
  • BSG, 09.09.2019 - B 5 R 21/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2023 - L 8 R 878/22
    Bei der Prüfung der Erwerbsminderung sind nicht Diagnosen, sondern vielmehr die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch dauerhafte Gesundheitsstörungen maßgeblich (vgl. z.B. BSG Beschl. v. 09.09.2019 - B 5 R 21/19 B - juris Rn. 6 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 58 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - L 8 R 797/23
    Selbst bei der Prüfung der Erwerbsminderung sind nicht Diagnosen als solche, sondern vielmehr die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch dauerhafte Gesundheitsstörungen maßgeblich (vgl. z.B. BSG Beschl. v. 09.09.2019 - B 5 R 21/19 B - juris Rn. 6 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 05.01.2022- L 8 R 752/16 - juris Rn. 58; Senatsbeschl. v. 14.03.2023 - L 8 R 878/22 - juris Rn. 31 m.w.N.).
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